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Sprechen Sie auf keinen Fall mit der Polizei, bevor Sie einen Verteidiger konsultiert haben. Erst recht nicht, wenn Sie unschuldig sind. Sie haben viel zu verlieren: Nämlich Ihre Unschuld!
Rufen Sie mich an. Ich schütze Sie vor ersten, schweren Fehlern im Verfahren.

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Gute Strafverteidigung braucht viel Erfahrung. Sie braucht umfassende Rechtskenntnis und Souveränität in der Gerichtsverhandlung. Die erfolgreiche Verteidigung in Sexualstrafsachen bei unberechtigten Vorwürfen braucht aber noch mehr. Hier sind fundierte Kenntnisse der Rechts- und Aussagepsychologie unbedingt erforderlich. Im Folgenden Abschnitt erfahren Sie, warum das so ist.

Angehörige der Strafverfolgungsbehörden benutzen immer mal wieder diese eine gefährliche Frage im Rahmen ihrer Ermittlungen:

„Warum sollte die Geschädigte denn behaupten, daß sie Opfer einer Sexualstraftat geworden ist, wenn es doch gar nicht so war?“

Diese Frage erscheint eigentlich harmlos, beinhaltet aber so viel Unwissen, Unwahrheit, Vorurteil und steht deshalb gleichbedeutend für die gefährliche Lage, in welcher Sie sich befinden, gerade weil Sie unschuldig sind. Ich kann mir keine andere Situation vorstellen, in der Sie noch dringender einen spezialisierten Verteidiger benötigen würden. Gerne erkläre ich Ihnen warum

Die zitierte Frage unterstellt, daß alles, was eine Zeugin oder ein Zeuge bei der Polizei zur Begründung einer Strafanzeige angibt, von vornherein vollständig und wahr ist. Wäre diese Annahme zutreffend, bräuchte man weder Gerichte, noch Verteidiger. Man bräuchte auch keine wissenschaftlichen Gutachten, die sich mit der Frage des Wahrheitsgehalts einer Aussage beschäftigen. Der Straftatbestand der falschen Verdächtigung wäre völlig überflüssig und man könnte der Polizei gestatten, noch an Ort und Stelle ein verbindliches Urteil gegen Sie auszusprechen. Aus guten Gründen ist dies nicht so.

Die zitierte Frage sagt aber auch viel über mangelhaftes Vermögen des Fragestellers aus: Wie sollte es dem Vernommenen – also Ihnen – möglich sein, Auskunft über die Motivation der Anzeigenerstatterin für die Erstattung einer falschen Strafanzeige zu geben? Die Antwort lautet: Überhaupt nicht. Das ist nicht menschenmöglich. Die zitierte Frage zeigt Ihnen deshalb, daß der Fragesteller nicht objektiv ermittelt und Sie bereits gedanklich vorverurteilt hat. Ein guter Verteidiger läßt dies nicht zu.

Bei unberechtigten Vorwürfen, die aus einer unwahren Strafanzeige rühren, muß Ihr Verteidiger imstande sein, eine unwahre Aussage als solche entlarven zu können. Er muß darüber hinaus in der Lage sein, andere – nämlich Staatsanwälte und Richter – davon überzeugen zu können, daß die Aussage unwahr ist. Er muß im Erkennen der Zeichen einer unwahren Geschichte besser sein, als Staatsanwalt und Richter. Wenn Ihr Anwalt das kann, sind Sie gut verteidigt und Sie haben gute Chancen, die Vorwürfe erfolgreich abwehren zu können.

Unwahre Zeugenaussagen können in verschiedenen Formen auftreten und sehr oft ist es äußerst schwierig, sofort Wahrheit und Unwahrheit unterscheiden zu können. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Gründe für die Entstehung einer unwahren Aussage.

  • Eine bewußte Falschaussage, also eine Lüge oder intentionale Falschaussage, wie sie die Aussagepsychologie nennt, ist vergleichsweise leicht zu erkennen. Sie fällt meist durch eine einfache Struktur und Detailarmut der Erzählung auf. Der Erfinder der Geschichte kann diese nicht umstellen oder spontan auf dem Zeitstrahl der Erzählung springen.
  • Schwerer wird es, wenn die Geschichte, welche der Zeugenaussage zugrunde liegt, tatsächlich erlebt worden ist, aber ein Unschuldiger damit bewußt falsch belastet wird. Glücklicherweise ist diese Variante äußerst selten.
  • Diese Konstellation kann auch von der Anzeigenerstatterin unbewußt, also unabsichtlich, auftreten. Man spricht dabei von einem sog. Übertragungserleben. Hierbei sind wiederum zwei unterschiedliche Ursachen möglich: die Anzeigenerstatterin könnte durch dritte Personen zu glauben beeinflusst worden sein, eine bestimmte Person habe zu ihrem Nachteil eine Sexualstraftat begangen, die in Wirklichkeit unschuldig ist. Man nennt dies Fremdsuggestion. Es gibt auf der anderen Seite auch die sog. Autosuggestion. Hier manipuliert der eigene Verstand die vermeintliche Erinnerung, die nicht aus einem Erlebnis geschaffen wird, sondern durch Pseudo-Erinnerungen. 

Bereits an dieser, laiengünstig formulierten Auflistung können Sie erkennen, wie wichtig es ist, einen versierten Verteidiger zu beauftragen, der sich mit Aussagepsychologie auskennt.

Dr. Julia Shaw ist eine prominente Psychologin und Gedächtnisforscherin. Die Youtube-Beiträge über ihre Arbeit und das Phänomen „getäuschtes Gedächtnis“ zeigen eindrücklich, wie gefährlich es ist, sich ungeprüft auf Zeugen zu verlassen.